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PRAXIS ZÖLLER
Kosten und Abrechnung
1
Privatversicherte
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in aller Regel die Kosten für die psyichatrische Behandlung.
2
Gesetzlichversicherte
Wir als private Praxis können gesetzliche Krankenkassen nicht abrechnen.
3
Selbstzahler
Wenn Sie Ihre therapeutische Maßnahme selbst zahlen entfallen sämtliche Antragsformalitäten gegenüber Kostenträgern. Es erfolgt zudem keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.
Das Sportpsychologische- und Personal Training, Gesundheitscoaching sowie die Bewegungstherapie werden von den Krankenversicherungen nicht übernommen – diese Leistungen können Sie deswegen ausschließlich als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
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